Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 11/20 - 27.08.2020

Kurzarbeitergeld verlängert – DGB: Beschäftigung sichern statt Arbeitslosigkeit finanzieren!

Der DGB Hessen-Thüringen begrüßt die Einigung der Koalitionsspitzen zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2021. „Dafür haben DGB und Mitgliedsgewerkschaften in den vergangenen Wochen gekämpft, das ist unser Erfolg“, sagt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung weiterhin den Schutzschirm über die Beschäftigten spannt, denn es muss jetzt in erster Linie darum gehen, Beschäftigung zu sichern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Die Folgen der Pandemie werden im kommenden Jahr nicht ausgestanden sein und das Instrument der Kurzarbeit habe sich in der Krise bewährt, so der Gewerkschafter. „Insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen ist es wichtig, das auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent fortgeführt wird“, so Rudolph.

Gleichzeitig appelliert der Gewerkschafter an die Unternehmen, auch selbst aktiv zu werden: „Unsere Wirtschaft steht vor tiefgreifenden Transformationsherausforderungen. Die Unternehmen sollten die Krise als Chance begreifen, jetzt in Weiterbildung und Qualifizierung zu investieren. Mit dem ‚Arbeit von morgen‘-Gesetz hat die Bundesregierung den Unternehmen bereits im April den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt. Weiterbildungsmaßnahmen, mit denen Beschäftigte qualifiziert werden können um im Struktur-wandel zu bestehen, etwa wenn moderne Technologien den Erhalt des Arbeitsplatzes gefährden, können zukünftig leichter gefördert werden. Bei Kleinunternehmen können die Weiterbildungskosten sogar vollständig übernommen werden. Wenn die Unternehmen es ernst meinen mit drohenden Fachkräfteengpässen, nutzen sie die Corona-Krise um ihre Beschäftigten fit zu machen für die Arbeit von morgen“, so Rudolph.

Nicht gelten lassen will Rudolph die Argumente der Arbeitgeberseite und von Teilen der Union, Kurzarbeit sei als Dauerlösung zu teuer: „Es ist richtig, dass das Instrument der Kurzarbeit viel Geld kostet und es ist ebenfalls richtig, dass es keine Dauerlösung sein kann – auch nicht für die Beschäftigten, die allesamt unter teils erheblichen Gehaltsein-bußen leiden. Aber sind Massenentlassungen eine sinnvolle Alternative? Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass die bisherige Finanzierung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und somit aus den Beiträgen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert wurden. Die Beschäftigten nehmen also eine Versicherungsleistung in Anspruch, für die sie selbst jahrelang Beiträge gezahlt haben. Zudem dürfen sich die Unternehmen nicht beklagen, da der Beschluss des Koalitionsausschusses auch die weitere Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge vorsieht – eine echte Entlastung für die Unternehmen“, so Michael Rudolph. „Bei allen Hilfen für Unternehmen die bisher aus Steuermitteln finanziert wurden ist es nur gerecht, wenn jetzt auch ein mögliches Defizit in der Arbeitslosen-versicherung durch einen Zuschuss aus Steuermittel ausgeglichen wird“. Im nächsten Jahr müsse die Lage auf dem Arbeitsmarkt neu bewertet und über eine weitere Fortführung entschieden werden: „Das Kurzarbeitergeld muss so dynamisch sein, wie es die Entwicklung der Krise auch ist“, so Rudolph abschließend.


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